Rückstauverschlüsse und Abwasserhebeanlagen müssen regelmäßig inspiziert und gewartet werden.
Hierdurch lassen sich die Betriebs- und Funktionssicherheit der Rückstausysteme
sowie die Nutzungsdauer erhöhen und Rückstauschäden vermeiden.
Gemäß Tabelle 1, Nr. 13 der DIN 1986-3 ,,Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 3: Regeln für Betrieb und Wartung“, Ausgabe November 2004, sind Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1 einmal im Monat zu inspizieren und in einem Turnus von sechs Monaten zu warten.
Zur Inspektion von Rückstauverschlüssen gehören folgende Tätigkeiten:
Bei der Wartung von Rückstauverschlüssen sind folgende Arbeiten auszuführen:
Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1, Typ 3 (für fäkalienhaltiges Abwasser) müssen von fachkundigem Personal geprüft und gewartet werden.
Die anderen Rückstauverschlusstypen (Typen 0, 1, 2 und 5) sind von sachkundigen Personen zu prüfen und zu warten.
Nach Tabelle A. 1, Nr. 1 der DIN 1986-3 und Abschnitt 8 der DIN EN 12056-4 sind Abwasserhebeanlagen einmal im Monat zu inspizieren und in folgenden Zeitabständen zu warten:
Zur Inspektion von Abwasserhebeanlagen gehören folgende Tätigkeiten:
Bei der Wartung von Abwasserhebeanlagen sind folgende Arbeiten auszuführen:
Nach Erledigung der Wartungsarbeiten durch den Fachkundigen ist die Anlage nach Durchführung eines Probelaufs gemäß DIN EN 12056-4 wieder in Betrieb zu nehmen.
Im Blankenfeld 15
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