Bürozeiten | |||
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Mo - Fr | 16:00 | - | 21:00 |
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Informieren Sie sich hier über Wartungsarbeiten.
Wir empfehlen Rohrleitungssysteme, besonders Schmutzwassersysteme, sowie Pumpen, Hebeanlagen, Rückstausicherungen und auch Drainagerohre
in regelmäßigen Abständen zu reinigen bzw. zu warten, um Verstopfungen zu vermeiden und eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten.
Durch frühzeitige Untersuchungen können größere Schäden vermieden werden.
Auch die Kosten der Reinigung können kalkuliert und deutlich reduziert werden.
Eine totale Rohrverstopfung muss meist im Notdienst oder am Wochenende schnell beseitigt werden.
Diese Situationen sind genau zu diesem Zeitpunkt ungünstig und teuer.
Lassen Sie uns die Örtlichkeiten besichtigen und ein Konzept für Sie erstellen.
Nach Terminvereinbarung werden die Arbeiten dann durchgeführt.
Zeit, Geld und unnötiger Ärger kann so erspart werden.
Rückstauverschlüsse und Abwasserhebeanlagen müssen regelmäßig inspiziert und gewartet werden.
Hierdurch lassen sich die Betriebs- und Funktionssicherheit der Rückstausysteme
sowie die Nutzungsdauer erhöhen und Rückstauschäden vermeiden.
Gemäß Tabelle 1, Nr. 13 der DIN 1986-3 ,,Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 3: Regeln für Betrieb und Wartung“, Ausgabe November 2004, sind Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1 einmal im Monat zu inspizieren und in einem Turnus von sechs Monaten zu warten.
Zur Inspektion von Rückstauverschlüssen gehören folgende Tätigkeiten:
Bei der Wartung von Rückstauverschlüssen sind folgende Arbeiten auszuführen:
Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1, Typ 3 (für fäkalienhaltiges Abwasser) müssen von fachkundigem Personal geprüft und gewartet werden.
Die anderen Rückstauverschlusstypen (Typen 0, 1, 2 und 5) sind von sachkundigen Personen zu prüfen und zu warten.
Nach Tabelle A. 1, Nr. 1 der DIN 1986-3 und Abschnitt 8 der DIN EN 12056-4 sind Abwasserhebeanlagen einmal im Monat zu inspizieren und in folgenden Zeitabständen zu warten:
Zur Inspektion von Abwasserhebeanlagen gehören folgende Tätigkeiten:
Bei der Wartung von Abwasserhebeanlagen sind folgende Arbeiten auszuführen:
Nach Erledigung der Wartungsarbeiten durch den Fachkundigen ist die Anlage nach Durchführung eines Probelaufs gemäß DIN EN 12056-4 wieder in Betrieb zu nehmen.